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Rechtliches

Erwerbstätigkeit ab 60 ist ein sehr individuelles Thema. In Österreich gibt es keine einheitliche

Regelung, die für alle Personen gleichermaßen gilt.

Ob und in welchem Ausmaß eine Erwerbstätigkeit möglich oder sinnvoll ist, hängt von verschiedenen

Faktoren ab – unter anderem vom Alter, der Art der Pension, den bisherigen Versicherungszeiten,

dem Einkommen sowie der persönlichen Lebenssituation.

​

Wir empfehlen daher, jede Entscheidung in Abstimmung mit den zuständigen Stellen individuell prüfen zu lassen.

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Mit Wissen weitermachen – für dich und deine Region.

Beschäftigung

VOR DEM
Pensionsantritt

Vor dem regulären Pensionsantritt bestehen unterschiedliche arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, wie beispielsweise:

  • Teilzeitmodelle

  • Altersteilzeit

  • Weiterbeschäftigung im bestehenden Dienstverhältnis

  • Aufschub der Pension

  • Teilpension

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In sehr vielen Fällen kann ein späterer Pensionsantritt zu einer höheren Pensionsleistung führen.

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Ziele
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Beschäftigung

WÄHREND
der Pension

Auch während einer bereits bezogenen Pension ist eine Erwerbstätigkeit grundsätzlich möglich.

Dabei ist zu unterscheiden zwischen:

  • regulärer Alterspension

  • vorzeitiger Alterspension

  • Korridorpension

  • Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension

​​

Je nach Pensionsart gelten unterschiedliche Regelungen hinsichtlich Zuverdienst und Sozialversicherung.

WICHTIGER
HINWEIS

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an:

  • Pensionsversicherungsanstalt (PV)

  • Arbeiterkammer

  • Wirtschaftskammer Österreich

  • Steuerberatung

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Weitere Informationen finden Sie hier

Information zu Sprechtagen der PV

KONTAKT

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Projekt Partner:

QUALIFIZIERUNGSAGENTUR

Ansprechperson: Mag. (FH) Dietmar Fuchs

Adresse: Pertlstein 244, 8350 Fehring
E-Mail: office@qua.or.at

Telefon: 0043 664 96 44 160

www.qua.or.at

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