


Rechtliches
Erwerbstätigkeit ab 60 ist ein sehr individuelles Thema. In Österreich gibt es keine einheitliche
Regelung, die für alle Personen gleichermaßen gilt.
Ob und in welchem Ausmaß eine Erwerbstätigkeit möglich oder sinnvoll ist, hängt von verschiedenen
Faktoren ab – unter anderem vom Alter, der Art der Pension, den bisherigen Versicherungszeiten,
dem Einkommen sowie der persönlichen Lebenssituation.
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Wir empfehlen daher, jede Entscheidung in Abstimmung mit den zuständigen Stellen individuell prüfen zu lassen.

Mit Wissen weitermachen – für dich und deine Region.
Beschäftigung
VOR DEM
Pensionsantritt
Vor dem regulären Pensionsantritt bestehen unterschiedliche arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, wie beispielsweise:
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Teilzeitmodelle
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Altersteilzeit
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Weiterbeschäftigung im bestehenden Dienstverhältnis
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Aufschub der Pension
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Teilpension
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In sehr vielen Fällen kann ein späterer Pensionsantritt zu einer höheren Pensionsleistung führen.


Beschäftigung
WÄHREND
der Pension
Auch während einer bereits bezogenen Pension ist eine Erwerbstätigkeit grundsätzlich möglich.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen:
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regulärer Alterspension
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vorzeitiger Alterspension
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Korridorpension
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Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension
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Je nach Pensionsart gelten unterschiedliche Regelungen hinsichtlich Zuverdienst und Sozialversicherung.
WICHTIGER
HINWEIS
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an:
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Pensionsversicherungsanstalt (PV)
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Arbeiterkammer
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Wirtschaftskammer Österreich
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Steuerberatung
